Die Verpflichtung zur Stilllegung von Vermögenswerten umfasst die Stilllegung eines materiellen, langlebigen Vermögenswerts, der von einem zukünftigen Ereignis abhängt, das sich der Kontrolle eines Verpflichteten entzieht. Es ist eine Rechnungslegungsvorschrift und eine gesetzliche Verpflichtung, die Kosten für die Rückgabe eines Grundstücks in den ursprünglichen Zustand zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Stilllegung von Vermögenswerten (Asset Retirement Obligation, ARO) ist ein wesentlicher Bestandteil der Erstellung eines fairen und korrekten Abschlusses, damit die Betrachter einen besseren Überblick über die Verpflichtungen eines Unternehmens und damit über dessen Gesamtwert erhalten.
Aufschlüsselung der Verpflichtung zur Stilllegung von Vermögenswerten
Die Bilanzierung von Rückbauverpflichtungen ist für Erneuerungs-, Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten auf dem Grundstück unerlässlich, z. B. für die Säuberung eines braunen Feldes, die Entfernung gefährlicher Infrastrukturen oder den teuren Abbau von Infrastrukturverbesserungen. Sie gilt nicht für Arbeiten und Kosten im Zusammenhang mit Katastrophen- oder Unfallbeseitigungsmaßnahmen. Ein Vermögenswert gilt als stillgelegt, wenn er dauerhaft außer Betrieb genommen wird, z. B. durch Verkauf oder Veräußerung. Pensionsverpflichtungen können entweder bei der Inbetriebnahme des Vermögenswerts oder während seiner Nutzungsdauer zu dem Zeitpunkt erfasst werden, zu dem die Rücknahmeverpflichtung besteht.
Die ARO-Regeln werden vom Financial Accounting Standards Board (FASB) festgelegt und sind in Regel Nr. 143: Bilanzierung von Rückbauverpflichtungen beschrieben. Nach dieser Regel müssen öffentliche Unternehmen den beizulegenden Zeitwert von Pensionsverpflichtungen für langlebige Sachanlagen erfassen, um ihre Bilanzen genauer zu gestalten. Diese Fokussierung auf die Bilanz stellt eine Veränderung gegenüber dem Ansatz dar, den viele Unternehmen bisher angewendet haben. Die Bilanzierung von Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögenswerten ist ein komplexer Prozess, der die Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers (Certified Public Accountant, CPA) erfordert.
Rückbauverpflichtung: Berechnung des erwarteten Barwerts
Schritte zur Berechnung des erwarteten Barwerts einer ARO wie folgt:
- Schätzen Sie den Zeitpunkt und die Cashflows der Pensionsaktivitäten. Berechnen Sie den kreditbereinigten risikofreien Zinssatz. Erhöhen Sie den Buchwert der ARO-Verbindlichkeit als Abgrenzungsaufwand, indem Sie die anfängliche Verbindlichkeit mit dem kreditbereinigten risikofreien Zinssatz für multiplizieren Bei der erstmaligen Bewertung der Verbindlichkeit.Halten Sie fest, ob die Verbindlichkeitsrevisionen einen Aufwärtstrend aufweisen, und diskontieren Sie sie mit dem aktuellen kreditbereinigten risikofreien Zinssatz.Halten Sie fest, ob die Verbindlichkeitsrevisionen einen Abwärtstrend aufweisen, und diskontieren Sie die Reduktion mit dem für die erstmalige Erfassung verwendeten Zinssatz das zugehörige Haftungsjahr.
Beispiel für eine Rückbauverpflichtung
Betrachten Sie den Fall eines Ölbohrstandorts mit einer Laufzeit von 40 Jahren. Nach fünfjähriger Vertragslaufzeit wird eine Bohrplattform errichtet und ein Brunnen angelegt. Die Plattform und der Brunnen haben eine geschätzte Nutzungsdauer von 40 Jahren. Die aktuellen Kosten für das Entfernen der Plattform und das Aufräumen der Website betragen 15.000 US-Dollar. Die Inflationsrate für diese Umzugs- und Sanierungsarbeiten in den nächsten 40 Jahren wird auf 2, 5% pro Jahr geschätzt. Daher beträgt der kreditbereinigte risikofreie Fremdkapitalzinssatz 8%.
Da die Lebensdauer der Bohrplattform und des Bohrlochs nicht über die Laufzeit des Leasingvertrags hinausgehen kann, müssen Sie davon ausgehen, dass das Bohrgerät nach 35 Jahren außer Betrieb ist. Die angenommenen zukünftigen Kosten (nach dem Aufblasen) für das Entfernen und Reinigen der Bohrinsel und des Bohrlochs in 35 Jahren betragen 15.000 * (1 + 0, 025) ^ 35 = 35.598, 08. Der Barwert davon beträgt 35.598, 08 / (1 + 0, 08) ^ 35 = 2.407, 66. Dies ist die ursprünglich angenommene Pensionsverpflichtung.