Leistungsorientierter Pensionsplan vs. beitragsorientierter Pensionsplan: Ein Überblick
Von Arbeitgebern gesponserte Pensionspläne werden in zwei Kategorien unterteilt: leistungsorientierte Pensionspläne und beitragsorientierte Pläne. Wie der Name schon sagt, sieht ein leistungsorientierter Pensionsplan einen bestimmten Auszahlungsbetrag im Ruhestand vor, während ein beitragsorientierter Pensionsplan es Arbeitnehmern und Arbeitgebern ermöglicht, im Laufe der Zeit Beiträge zu leisten und Gelder zu investieren, um für den Ruhestand zu sparen.
Diese Hauptunterschiede bestimmen, welche Partei - der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer - die Investitionsrisiken trägt und wirken sich auf die Verwaltungskosten für jeden Plan aus. Diese Arten von Rentenkonten werden auch als "Superannuationen" bezeichnet.
Die zentralen Thesen
- Es gibt zwei Arten von vom Arbeitgeber gesponserten Pensionsplänen: leistungsorientierte Pensionspläne und beitragsorientierte Pläne. Beitragsorientierte Pläne werden hauptsächlich vom Arbeitnehmer finanziert, wobei der Teilnehmer einen Teil des Bruttogehalts aufschiebt und das Unternehmen dem Beitrag entspricht für jeden Teilnehmer eines leistungsorientierten Pensionsplans eine bestimmte Altersversorgungssumme garantieren.
Beitragsorientierte Pläne
Beitragsorientierte Pläne werden in erster Linie vom Arbeitnehmer finanziert, der als „Teilnehmer“ bezeichnet wird, wobei der Arbeitgeber die Beiträge auf einen bestimmten Betrag anpasst.
Die häufigste Art von beitragsorientierten Plänen ist der 401 (k) -Plan. Die Teilnehmer können sich dafür entscheiden, einen Teil ihres Bruttogehalts über einen Vorsteuerabzug auf den Plan aufzuschieben, und das Unternehmen kann den Beitrag bis zu einer von ihm festgelegten Grenze anpassen.
Die Beiträge werden auf Anweisung des Teilnehmers in ausgewählte Investmentfonds, Geldmarktfonds, Annuitäten oder einzelne vom Plan angebotene Aktien investiert.
Da der Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Leistung des Kontos hat, nachdem das Geld eingezahlt wurde, erfordern diese Pläne wenig Arbeit und sind für den Arbeitgeber mit einem geringen Risiko verbunden. Der Mitarbeiter ist für die Steuerung der Beiträge und Investitionen verantwortlich.
Leistungsorientierter Pensionsplan
Leistungsorientierte Pläne
Die Arbeitgeber garantieren jedem Teilnehmer eines leistungsorientierten Plans eine bestimmte Höhe der Altersrente. Der Betrag basiert auf Faktoren wie dem Gehalt des Mitarbeiters und den Dienstjahren.
Die Mitarbeiter haben wenig Kontrolle über die Mittel, bis sie in den Ruhestand versetzt werden. Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Investition und die Verteilung an den pensionierten Mitarbeiter.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber das Risiko trägt, dass die Kapitalrendite den leistungsorientierten Betrag des pensionierten Arbeitnehmers nicht abdeckt.
Aufgrund dieses Risikos erfordern leistungsorientierte Pläne komplexe versicherungsmathematische Projektionen und Versicherungen für Garantien, was die Verwaltungskosten sehr hoch macht.
Dies hat leistungsorientierte Pläne so gut wie überholt.
Advisor Insight
Chris Chen, CFP®, CDFA®
Insight Financial Strategists LLC, Waltham, Mass.
Es ist alles in der Nomenklatur. Leistungsorientierte Pläne definieren die Leistung im Voraus: eine monatliche Auszahlung im Ruhestand auf der Grundlage der Beschäftigungsdauer und des Gehalts des Mitarbeiters für das Leben. In der Regel entfällt der Finanzierungsaufwand vollständig auf das Unternehmen. Von den Mitarbeitern wird nicht erwartet, dass sie einen Beitrag zum Plan leisten, und sie haben keine individuellen Konten. Ihr Recht besteht nicht auf ein Konto, sondern auf einen Zahlungsstrom.
Bei beitragsorientierten Plänen ist die Leistung nicht bekannt, der Beitrag jedoch. Es kommt in einer festgelegten Menge von dem Mitarbeiter, der ein persönliches Konto im Plan hat und Investitionen dafür auswählt. Da die Anlageergebnisse nicht vorhersehbar sind, ist der endgültige Nutzen bei Eintritt in den Ruhestand nicht definiert. Trotzdem besitzt der Mitarbeiter das Konto selbst und kann das Guthaben gemäß den Planregeln abheben oder überweisen.