WAS IST DER Ausschluss und der Abzug von Auslandswohnungen?
Der Ausschluss und Abzug von Wohnraum im Ausland ist eine Zulage für Steuerzahler, die im Ausland leben und arbeiten, um den Betrag, den ihr Arbeitgeber ihnen zur Deckung der Wohnraumkosten zuweist, auszuschließen. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Auslagen direkt an den Steuerzahler gezahlt werden oder in dessen Auftrag. Der Ausschluss oder Abzug von Wohnraum im Ausland wird in den Teilen VI, VIII und IX des Formblatts 2555 berechnet.
AUSSCHLUSS UND ABSCHLUSS VON AUSLÄNDISCHEN WOHNUNGEN
Um sich für den Ausschluss und den Abzug von Wohnraum im Ausland zu qualifizieren, müssen die Steuerzahler die gleichen Zeitkriterien erfüllen wie für die gutgläubigen Prüfungen des Wohnsitzes oder der physischen Anwesenheit. Der Wohnausschluss gilt auch nur für Beträge, die mit den vom Arbeitgeber bereitgestellten Beträgen als bezahlt gelten, einschließlich aller Beträge, die an die natürliche Person gezahlt wurden oder die von ihrem Arbeitgeber in ihrem Namen gezahlt oder angefallen sind und als steuerpflichtiges ausländisches Einkommen gelten. Der Wohnungsabzug gilt nur für Beträge, die mit dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bezahlt werden.
Die Wohnsumme ist die Summe der Wohnkosten für das Jahr abzüglich der Grundwohnsumme. Die Berechnung des Grundwohnungsbetrags ist an den maximalen Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen gebunden. Der Betrag beträgt 16 Prozent des maximalen Ausschlussbetrags, der täglich berechnet wird, multipliziert mit der Anzahl der Tage in der Wartezeit, die in das Steuerjahr der betreffenden Person fallen.
Unter den Wohnkosten sind angemessene Aufwendungen zu verstehen, die für die Person, ihren Ehepartner und ihre Angehörigen im Ausland tatsächlich gezahlt wurden oder angefallen sind, sofern sie auch im Ausland gelebt haben. Zu den erstattungsfähigen Ausgaben können auch Zahlungen gehören, mit denen Steuern und Bildungsausgaben für die Kinder oder unterhaltsberechtigten Personen des Steuerpflichtigen ausgeglichen werden sollen. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien oder der Beschäftigung von Hausangestellten sind vom Ausschluss ausgeschlossen. Die Wohnkosten enthalten keine Aufwendungen, die unter den gegebenen Umständen als verschwenderisch oder nicht wesentlich angesehen werden.
Ausschluss- und Abzugsgrenzen für ausländische Wohnimmobilien
Die Obergrenze für die Wohnkosten beträgt in der Regel 30 Prozent des maximalen Ausschlusses ausländischer Erwerbseinkommen. Sie kann jedoch je nach dem Ort, an dem Sie Wohnkosten verursachen, variieren. Außerdem dürfen die Ausgaben für Auslandsaufenthalte das gesamte ausländische Einkommen des Einzelnen im Steuerjahr nicht übersteigen. Der ausländische Wohnraumabzug kann nicht mehr sein als das ausländische Einkommen abzüglich der Summe des Ausschlusses des ausländischen Einkommens zuzüglich des Ausschlusses des Wohnraums. Die Obergrenze für die Wohnkosten hängt von dem Ort ab, an dem Sie die Wohnkosten tragen. Die Begrenzung der Wohnkosten wird anhand des Arbeitsblatts auf Seite 3 der Anleitung für Formular 2555 berechnet.