Der Preis für nicht lieferbare Terminkontrakte (Non-Deliverable Forward Contracts, NDFs) basiert üblicherweise auf einer Zinsparitätsformel, die zur Berechnung der äquivalenten Renditen über die Laufzeit des Kontrakts auf der Grundlage des Kassakurses und der Zinssätze für die beiden betroffenen Währungen verwendet wird Zahlreiche andere Faktoren können sich ebenfalls auf den Preis auswirken.
Nicht lieferbar Vorwärts
NDFs sind eine Devisenvereinbarung, die am häufigsten verwendet wird, wenn eine der beteiligten Währungen nicht frei am Devisenmarkt gehandelt wird und daher als "nicht zustellbar" gilt. Sie werden am häufigsten von Unternehmen eingesetzt, die sich gegen Währungsrisiken absichern möchten, wenn sie Geschäfte in Ländern abwickeln, deren Währung nicht frei gehandelt wird. NDFs sind in der Regel kurzfristige Verträge zwischen zwei Parteien, bei denen die Differenz zwischen dem Kassakurs am Tag der Vertragsabwicklung und dem zuvor vereinbarten Wechselkurs zwischen den beiden Parteien für einen fiktiven Geldbetrag abgerechnet wird. NDFs werden in der Regel in US-Dollar bewertet und abgewickelt.
Preisgestaltung NFD-Verträge
Zinssätze sind die häufigste primäre Determinante für die Preisgestaltung von NDFs. Die meisten NDFs werden nach einer Zinsparitätsformel bewertet. Diese Formel wird verwendet, um die äquivalenten Zinserträge für die beiden beteiligten Währungen über einen bestimmten Zeitraum unter Bezugnahme auf den Kassakurs zum Zeitpunkt des Abschlusses des NDF-Vertrags zu schätzen. Weitere Faktoren, die für die Preisfestlegung von NDF von Bedeutung sein können, sind die Liquidität, das Kontrahentenrisiko und die Handelsströme zwischen den beiden beteiligten Ländern. Darüber hinaus können auch spekulative Positionen in der einen oder der anderen Währung, Onshore-Zinsmärkte und etwaige Differenzen zwischen Onshore- und Offshore-Devisenterminkursen die Preisgestaltung beeinflussen. NDF-Preise können auch die Berücksichtigung von Zinsfaktoren umgehen und basieren einfach auf dem projizierten Kassakurs für das Vertragsabrechnungsdatum.