DEFINITION DER AUFTRAGSSCHUTZREGEL
Die Order Protection Rule ist eine der Bestimmungen des Regulation National Market System. Die Regel soll sicherstellen, dass Anleger einen Ausführungspreis erhalten, der dem entspricht, der an jeder anderen Börse notiert wird, an der das Wertpapier gehandelt wird. Die Regel beseitigt die Möglichkeit, dass Aufträge durchgehandelt werden, was bedeutet, dass sie zu einem suboptimalen Preis ausgeführt werden.
Die Order Protection Rule schreibt vor, dass jede Börse Richtlinien festlegt und durchsetzt, um eine konsistente Preisnotierung für alle NMS-Aktien sicherzustellen, einschließlich derjenigen an den wichtigsten Börsen sowie vieler außerbörslicher Aktien. Die Order Protection Rule-Regel wird auch als "Regel 611" oder "Trade-Through-Regel" bezeichnet.
BREAKING DOWN Order-Schutzregel
Die Order Protection Rule wurde - zusammen mit der Verordnung NMS als Ganzes - eingeführt, um die Finanzmärkte liquider und transparenter zu machen. Vor der Verabschiedung der Verordnung schützten die bestehenden "Trade-Through" -Regeln die Anleger nicht zu jeder Zeit. Dies galt insbesondere für Limit-Trades, bei denen Anleger manchmal niedrigere Kurse als an einer anderen Börse notierte erhalten.
Die Regel zielt darauf ab, die Notierungen für ein bestimmtes Wertpapier auf breiter Front zu schützen, damit alle Marktteilnehmer den bestmöglichen Ausführungspreis für Aufträge erhalten, die sofort ausgeführt werden können. Die Verordnung NMS wurde 2005 von der Securities and Exchange Commission (SEC) verabschiedet.
Die Order Protection Rule legte auch die NBBO-Anforderung (National Best Bid and Offer) fest, wonach Broker Aufträge an Veranstaltungsorte weiterleiten müssen, die den besten angezeigten Preis bieten.
Kritik an der Ordnungsschutzregel
In den Jahren nach seiner Inkraftsetzung sind Kritikpunkte an der Wirksamkeit der Ordnungsschutzregel aufgetaucht. Zu diesen Kritikpunkten gehört die Annahme, dass die Regel zu einer übermäßigen Fragmentierung der Handelsplätze beigetragen hat. Dies sollte die Komplexität des Marktes und die Konnektivitätskosten für die Marktteilnehmer erhöhen. Zum Beispiel können Trade-Through-Beschränkungen die Marktteilnehmer dazu zwingen, Aufträge an beleuchtete Veranstaltungsorte weiterzuleiten, mit denen sie sonst keine Geschäfte tätigen würden.
Eine weitere Kritik an der Regel ist, dass sie indirekt zu einer Zunahme des dunklen Handels geführt haben könnte, einer Praxis, bei der Aktien so gekauft und verkauft werden, dass sie den Markt nicht wesentlich beeinflussen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Wettbewerb zwischen den beleuchteten Veranstaltungsorten begrenzt ist und die Auswahl nicht nach Stabilität und Liquidität, sondern nach Geschwindigkeit und Gebühren erfolgt.
Kritiker haben auch die Orderschutzregel für potenziell schädliche institutionelle Anleger angeführt, die große Handelsvolumina tätigen müssen, aber gezwungen sind, auf kleine Notierungen zuzugreifen. Dies hat zur Folge, dass kurzfristige Eigenhändler auf die Handelsabsichten institutioneller Anleger aufmerksam gemacht werden.