Was ist ein Planverwalter?
Ein Planverwalter ist eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das für die Verwaltung einer Pensionskasse oder eines Pensionsplans im Namen ihrer Teilnehmer und Begünstigten verantwortlich ist. Der Planverwalter hat sicherzustellen, dass die Gelder ordnungsgemäß eingezogen und an alle qualifizierten Teilnehmer verteilt werden.
In Bezug auf die Treuepflicht ist der Planverwalter verpflichtet, im Interesse der Teilnehmer des Plans zu handeln, nicht im Interesse des Unternehmens, das sie beschäftigt. Der Administrator ist in der Regel jedoch nicht immer ein Fremdunternehmer, kein Mitarbeiter.
Die zentralen Thesen
- Der Planadministrator verwaltet die laufenden Geschäfte einer Pensionskasse oder einer Pensionskasse. Der Administrator ist in der Regel ein externer Auftragnehmer mit speziellen Kenntnissen und Kenntnissen der Vorschriften für solche Fonds. Der Administrator trifft keine Anlageentscheidungen.
Den Pensionsplanverwalter verstehen
Ein Planverwalter trifft möglicherweise keine Anlageentscheidungen für einen Fonds, kann jedoch sicherstellen, dass die dazu beigetragenen Gelder gemäß den festgelegten Zielen korrekt angelegt werden.
Kurz gesagt, der Administrator verwaltet den laufenden Betrieb eines betrieblichen Altersvorsorge- oder Pensionsfondsplans. Insbesondere stellt der Planverwalter sicher, dass das Geld ordnungsgemäß in den Fonds eingezahlt wird, dass die richtigen Entscheidungen zur Vermögensallokation getroffen werden und dass die Auszahlungen unverzüglich an die Begünstigten verteilt werden.
Zu den Hauptaufgaben des Administrators gehören:
- Mitarbeiter eines Unternehmens in ihre jeweiligen Pensionspläne einbeziehenBerechnung des Anspruchs eines PlanempfängersKorrekte planmäßige Zahlungen an die BegünstigtenStellen Sie sicher, dass alle Plandaten korrekt sind und den Teilnehmern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Bedenken und Beschwerden der Begünstigten
Die meisten Unternehmen lagern die Aufgaben des Planverwalters lieber aus.
Auslagerung des Auftrags
Aus Gründen der Einfachheit und Kostenersparnis kann ein kleiner Arbeitgeber die Planverwaltungsaufgaben des Unternehmens intern übernehmen. Mit zunehmender Mitarbeiterzahl wird die Aufgabe jedoch zeitaufwändiger und komplexer. Es lohnt sich für den Arbeitgeber, einen Fachmann als Planverwalter einzustellen.
Darüber hinaus verfügen professionelle Planverwalter über Kenntnisse der Gesetze und Vorschriften, die Altersvorsorge- und Pensionsprogramme regeln. Beispielsweise müssen Vorsorgepläne dem Vorsorgegesetz (PBA) entsprechen.
Die von einem Planverwalter erhobenen Gebühren können vom Arbeitgeber oder von den Teilnehmern des Fonds gezahlt oder geteilt werden.
Delegieren der Investitionsentscheidungen
Ein Unternehmen oder ein Planverwalter delegiert die Verantwortung für die Geldanlage in den Fonds an professionelle Investmentgesellschaften.
Ein Pensionsplanverwalter kann einige oder alle Zuständigkeiten für den Fonds an einen oder mehrere Dienstleister delegieren. Bei den Dienstleistern kann es sich um Versicherungs- oder Treuhandunternehmen, Mitarbeiter des Verwalters oder Vorsorgespezialisten handeln, die mit bestimmten Aspekten des Planmanagements betraut sind. Dies können Versicherungsmathematiker, Wirtschaftsprüfer, Pensionsberater, Anlageverwalter, Fondsverwahrer oder Makler sein.
Diese Dienstleister unterliegen unabhängig davon, ob sie Angestellte des Administrators oder Dritte sind, der gleichen Sorgfaltspflicht wie der Administrator.