Straight Credit ist eine Form eines Akkreditivs. Banken können direkt an ihren Schaltern nur Direktkredite zahlen, oder eine benannte bezogene Bank kann die Zahlung vornehmen, wenn sie die Berechtigung dazu hat.
Eine Bank kann Zahlungen nur an den im Akkreditiv genannten Begünstigten leisten (nicht an eine zwischengeschaltete oder verhandelnde Bank). Der in einem geraden Kredit genannte Begünstigte muss am oder vor dem Ablaufdatum Dokumente bei der zahlenden Bank oder der benannten bezogenen Bank vorlegen.
Der Begriff "Straight Credit" gibt an, dass die Zahlung direkt oder direkt an den Begünstigten erfolgt.
Straight Credit aufschlüsseln
Straight Credit unterscheidet sich vom handelbaren Kredit darin, dass nur der Begünstigte eine Zahlung erhält.
Die zahlende Bank in einem geraden Kredit ist oft - aber nicht immer - auch die Bank, die das Akkreditiv ausgestellt hat. Als Bank des Käufers sichert die zahlende / ausstellende Bank die Zahlung an den Verkäufer im Rahmen des Akkreditivs zu. Dies folgt aus den vom Verkäufer vorgelegten Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Waren versandt oder die Dienstleistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Das Akkreditiv ersetzt somit die Kreditwürdigkeit des Käufers durch die der Bank.
Straight Credit und andere Arten von Akkreditiven
Der Straight-Credit-Prozess funktioniert ähnlich wie bei einem Standard-Akkreditiv. In beiden Fällen sind sich Käufer und Verkäufer einig, dass Geschäfte getätigt werden. Um die Zahlung zu garantieren, kann der Verkäufer jedoch ein Akkreditiv verlangen. Der Käufer beantragt bei seiner Bank ein Akkreditiv unter Nennung des Verkäufers als Begünstigten. Sobald die Bank die Kreditwürdigkeit des Käufers überprüft, stellt das Institut ein Akkreditiv aus und leitet es an eine Korrespondenzbank weiter, die sich in der Gerichtsbarkeit des Verkäufers befindet. Bei der Übermittlung wird die Bank gebeten, das Guthaben mitzuteilen oder zu bestätigen. Die Korrespondenzbank leitet das Akkreditiv an den Verkäufer weiter (und bestätigt es, wenn die ausstellende Bank dies verlangt hat).
Der Verkäufer versendet die Ware dann gemäß den Vertragsbedingungen und erstellt die Versandpapiere genau wie im Akkreditiv angegeben. Da es sich um eine reine Gutschrift handelt, legt der Verkäufer die Versandpapiere der zahlenden Bank oder einer anderen Bank vor, die zur Zahlung berechtigt ist. Die zahlende Bank überprüft die Dokumente, um festzustellen, ob sie den Bedingungen des Akkreditivs vollständig entsprechen, und zahlt dem Begünstigten (Verkäufer), falls dies der Fall ist.
Die zahlende Bank übermittelt die Dokumente dann an die ausstellende Bank, um die Erstattung zu beantragen. Die ausstellende Bank prüft die Dokumente auf vollständige Einhaltung der Kreditbedingungen, belastet das Konto des Käufers und erstattet der zahlenden Bank die Kosten. Anschließend leitet es die Versandpapiere an den Käufer weiter, der sie zum Empfangen der Waren verwendet und so den Geschäftsvorgang abschließt.