Im Kern ist eine dreifache steuerfreie Kommunalanleihe wie jede Unternehmensanleihe ein Schuldinstrument, ein Darlehen, das einer Regierungsbehörde oder einer Gemeinde gewährt wird, um bestimmte finanzielle Ziele zu erreichen oder Projekte in der Gemeinde abzuschließen.
Wie bei jeder Anleihe wird der Kapitalbetrag (auch Nennwert genannt) bei Fälligkeit zurückgezahlt, und die Zinszahlungen erfolgen zwischen dem Zeitpunkt des Kaufs der Anleihe und dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit.
Warum werden Kommunalanleihen als dreifach steuerfrei bezeichnet?
Kommunalanleihen werden als dreifach steuerfrei bezeichnet, da die Zinszahlungen nicht der Bundessteuer unterliegen. Wenn ein Investor eine Kommunalanleihe von einer Kommunalbehörde in einem Staat oder einer Stadt kauft, in dem bzw. der er oder sie wohnt, unterliegt dieser Zins keiner staatlichen oder kommunalen Steuer und ist somit dreifach steuerfrei.
Kommunalanleihen weisen ein geringes Risiko auf, da sie vom Emittenten und seiner Befugnis zur Erhebung von Steuern und Nebenkosten unterstützt werden. Dieses niedrige Risiko führt dazu, dass Kommunalanleihen einen niedrigeren Zinssatz haben als bestimmte Unternehmensanleihen.
Mit einem Rabatt oder einer Prämie handeln
Kommunalanleihen werden zum Nennwert ausgegeben, können jedoch manchmal für weniger als den Nennwert gehandelt werden. Dies wird als "Handel mit Rabatt" bezeichnet. Wenn ein Investor eine Kommunalanleihe mit einem Abschlag kauft, verdient er nicht nur Geld durch Coupon- oder Zinszahlungen, sondern wenn der volle Kapitalbetrag ausgezahlt wird, entsteht ein zusätzlicher Gewinn.
In der Zwischenzeit werden Anleihen, die für mehr als ein Nennwert gekauft werden, "mit einem Aufschlag" gekauft. Anleihen mit einem höheren Zinssatz als dem aktuellen Zinssatz können mit einem Aufschlag verkauft werden.