Risikogewichtete Aktiva sind der Nenner bei der Berechnung der Solvabilitätsquote nach den Bestimmungen der Basel-III-Schlussregel. Die Solvabilitätsquote, die als risikobasierte Kapitalquote bezeichnet wird, berechnet sich aus dem aufsichtsrechtlichen Kapital geteilt durch die risikogewichteten Aktiva. Die Solvabilitätsquote bestimmt den Mindestbetrag, den Stammaktienbanken in ihren Bilanzen halten müssen.
Risikogewichtete Aktiva sind Aktiva oder außerbilanzielle Risikopositionen eines Finanzinstituts, die entsprechend dem Risiko des Aktivums gewichtet werden. Basel III erhöhte den Stammkapitalbestand der Banken. Beispielsweise müssen Banken nach Basel III 4, 5% des Stammkapitals der risikogewichteten Aktiva mit einem zusätzlichen Puffer von 1, 5% halten. Der Prozentsatz des Stammkapitals erhöhte sich gegenüber Basel II, wo lediglich 2% erforderlich waren.
Basel III ist eine umfassende regulatorische Maßnahme, die nach der Kreditkrise von 2008 verabschiedet wurde und das Risikomanagement für Finanzinstitute verbessern soll. Basel III hat die Berechnung der Risikoaktiva geändert. Nach Basel III erhalten US-Staatsanleihen und -Wertpapiere ein Risikogewicht von 0%, während von der US-Regierung nicht garantierte Wohnhypotheken je nach Risikoeinschätzungsskala zwischen 35 und 200% gewichtet werden. Unter Basel II hatten Wohnhypotheken ein pauschales Risikogewicht von 100% oder 50%.
Basel III erhöhte das Risikogewicht insbesondere für bestimmte Bankhandelsaktivitäten, insbesondere für den Swap-Handel. Einige argumentieren, dass Basel III den Banken für diese Handelsaktivitäten unangemessene Vorschriften auferlegt und ihre Rentabilität angeblich gemindert hat. Basel III fördert den Handel mit Swaps an zentralisierten Börsen, um das Ausfallrisiko der Gegenpartei zu verringern, das häufig als Hauptursache für die Finanzkrise von 2008 angeführt wird. Als Reaktion darauf haben viele Banken ihre Handelsaktivitäten stark eingeschränkt oder ihre Handelskassen an Nichtbanken-Finanzinstitute verkauft.